Für das Erstgespräch ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen können, scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Rufnummer und der Angabe, wann Sie am besten erreichbar sind, zu hinterlassen. Wir werden uns sobald als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient einer ersten Abklärung sowie einem persönlichen Kennenlernen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Anliegen und stellt die Grundlage für den weiteren Beratungsprozess dar. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir miteinander weiterarbeiten.
Ziel des Erstgesprächs ist auch die Klärung der Rahmenbedingungen der Beratung. Das sind unter anderem die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen, die Höhe des Honorars, der Zahlungsmodus und die Regelungen im Bezug auf mögliche Absagen.
Je nach Bedarf können Sitzungen auch am Abend vereinbart werden.
Es gibt grundsätzlich keine finanzielle Refundierung eines Teilbetrages durch die Krankenkasse.